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Offener Brief: Aussetzung des 1. Staatsexamens im Frühjahr 2021

Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. Alexander Lorz,

sehr geehrter Herr Präsident der Lehrkräfteakademie Andreas Lenz,


in Sorge um die Situation der Absolvent:innen der 1. Staatsprüfung in den hessischen Lehramtsstudiengängen hinsichtlich der Prüfungsdurchführung unter Pandemie-Bedingungen wenden wir uns an Sie. Während sich die Gesellschaft momentan in sämtlichen Lebens- und Arbeitsbereichen aufgrund der Gefahren durch die Covid-19-Pandemie in einem andauernden Lockdown befindet, müssen sich die Absolvent:innen der Lehramtsstudiengänge auf ihre universitären Abschlussprüfungen im Rahmen der 1. Staatsprüfung vorbereiten.

Wie bereits in den beiden vergangenen Durchgängen treffen die Einschränkungen zur Eindämmung von Covid-19 und die besonderen Anforderungen und Anpassungen im alltäglichen Leben die Examenskandidat:innen in besonderem Maße. So wurde das vergangene Semesterende und somit auch Abgabefristen, Klausurtermine und letztendlich die Bestätigung der erbrachten Leistungen nach hinten verschoben. Hinzu kommen der stark eingeschränkte Zugang zu Bibliotheken sowie die erschwerte Kommunikation mit Dozent:innen. Daneben ist das aktuelle Infektionsgeschehen im Vergleich zu den beiden vergangenen Durchgängen weitaus angespannter. Dies betrifft nicht nur den seit November erforderlichen Lockdown und die damit verbundenen Beeinträchtigungen, sondern vor allem die neuen, deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen, vor denen Expert:innen beinahe täglich warnen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Entscheidung ausdrücklich, die mündlichen Prüfungen im aktuellen Durchlauf auszusetzen. Gleichzeitig halten wir es für dringend erforderlich, diese Entscheidung auch auf die schriftlichen Prüfungen auszuweiten, deren Durchführung mit einem weitaus höheren Infektionsrisiko verbunden ist.


Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und den damit einhergehenden Einschränkungen, denen die Absolvent:innen ausgesetzt sind, fordern wir die Einbeziehung und Mitbestimmung der Absolvent:innen und der Personalräte der Hochschulen. Viele Studierende sind besorgt, da wenig über konkrete Abläufe der schriftlichen Prüfungen bekannt ist und seitens der Hessischen Lehrkräfteakademie wenig Bereitschaft zur Schaffung von Nachteilsausgleichen erkennbar ist. Insbesondere Studierende, die Risikopatient:innen sind oder mit solchen zusammenleben, wünschen sich flexiblere und bedarfsgerechte Lösungen – wie zum Beispiel eine räumliche Ausweichmöglichkeit mit weniger Prüfungspersonen. Dass derartige Ausweichmöglichkeiten unter Umständen spontan geschaffen werden können, haben Härtefälle in den bisherigen Examensdurchläufen unter Pandemiebedingungen gezeigt. Eine offene, zugewandte und an bedarfsgerechten Lösungen interessierte Kommunikation über solche Möglichkeiten für besonders gefährdete Personen findet aber bis heute nicht statt. In diesem Zusammenhang fordern wir einen Nachteilsausgleich speziell für Studierende des Lehramts an Förderschulen, die für das Probegutachten auf Präsenz an einer Schule angewiesen sind, da dies aktuell nicht gewährleistet werden kann.

Als grundsätzlich problematisch ist darüber hinaus die fehlende Möglichkeit von Ersatz- bzw. Nachholterminen zur 1. Staatsprüfung innerhalb des aktuellen Prüfungsdurchlaufs anzusehen. Ob durch eine persönliche Covid-19-Erkrankung, eine erzwungene häusliche Quarantäne oder ein Gefährdungspotenzial für Risikopatient:innen im eigenen Haushalt – die Pandemielage erfordert im Sinne einer verantwortungsvollen Prüfungsdurchführung die Möglichkeit von zeitnahen Nachholterminen. Eine Verzögerung der Staatsprüfung um ein halbes Jahr ist für Betroffene eine grade in Pandemiezeiten schwer zumutbare Ausbildungsverlängerung, die mit finanzieller und psychischer Belastung einhergeht und die persönliche Lebensplanung maßgeblich beeinträchtigt. Dadurch werden Studierende auch einem enormen Druck zum Antritt der Prüfung ausgesetzt, der dazu führen kann, dass beispielsweise Krankheitssymptome, die in Verbindung mit einer Covid-Infektion auftreten, ignoriert werden. Die Möglichkeit einer zeitnahen Nachholung der Prüfung könnte dabei an konkrete Bedingungen, wie ein (amts-)ärztliches Attest geknüpft werden und wäre organisatorisch sicherlich durchführbar.

Aufgrund des akuten Infektionsrisikos appellieren wir an Sie mit besonderem Nachdruck, die Durchführung der schriftlichen Präsenzprüfungen auszusetzen. Falls Prüfungen durchgeführt werden, dann muss den Absolvent:innen prinzipiell die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, ihre Prüfungen entweder abzulegen oder ihre bisherige Note hochrechnen zu lassen. Das würde das Infektionsrisiko aller senken und zudem, wie bereits im Frühjahr 2020, eine Entlastung bei gleichbleibender Vergleichbarkeit des Examens darstellen. In anderen Examensstudiengängen sowie in anderen Bundesländern ist dies ebenfalls möglich.

Grundsätzlich muss die Teilnahme an Klausuren und Prüfungen für die Studierenden und die Beschäftigten der Hochschulen gleichermaßen freiwillig sein, um keine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Statusgruppen an den Hochschulen zu generieren, die alle gleichermaßen von der Pandemie betroffen sind.

Ohne dass ein eindeutiges Ende der umfassenden Einschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes absehbar wäre, sind die schriftlichen Prüfungen für den Monat März angesetzt. In Anbetracht der gegenwärtigen Pandemielage stellt sich die Frage, ob und wie eine Prüfungsdurchführung im kommenden Monat zu verantworten ist. Leider liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus unserer Sicht nicht ausreichend und keine einheitlichen Hygienekonzepte für die verschiedenen hessischen Lehramtsstandorte vor, welche die Sicherheit der Absolvent:innen gewährleisten und gleichzeitig für eine vierstündige Abschlussprüfung zumutbar sind. Auch sind Abstandsgebote auf dem Anreiseweg zu den Prüfungen nicht zu gewährleisten. So rät z.B. die Goethe-Universität explizit davon ab, eine FFP2-Maske während der Klausur zu tragen und sieht nicht einmal eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske vor. Dadurch werden die Absolvent:innen einem nicht tragbaren Infektionsrisiko ausgesetzt, was zu großer Besorgnis innerhalb der Studierendenschaft führt. In diesem Zusammenhang fordern wir absolute Transparenz sowie die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Durchführung von Corona-Schnelltests bei Prüfungsantritt. Den Absolvent:innen müssen FFP2-Masken bereitgestellt und die Gelegenheit zu Maskenpausen und dem Wechseln der Maske eingeräumt werden.

Aus diesen Schilderungen lassen sich folgende Forderungen zusammenfassen:

  • Die Aussetzung der schriftlichen Präsenzprüfungen für das erste Staatsexamen


Grundsätzlich sehen wir die Durchführung von schriftlichen Prüfungen im Rahmen der 1. Staatsprüfung an die folgenden notwendigen Bedingungen geknüpft:

  • Die Freiwilligkeit der Teilnahme an Klausuren sowohl für Examensprüflinge als auch für Beschäftigte der Hochschulen

  • Eine konkrete, transparente und zeitnahe Kommunikation seitens der Hessischen Lehrkräfteakademie beziehungsweise der Prüfungsstelle zur Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, zum Ablauf der Prüfungen vor Ort, zu flexiblen Härtefall- und Sonderregelungen für Risikopatient:innen sowie zum Prüfungszeitraum und -termin.

  • Eine Einbeziehung von Studierenden und Personalräten in den Entscheidungsfindungsprozess.

  • Adäquate Lösungen für alle Studierende, insbesondere aber für Risikopatient:innen und Personen, die mit solchen in einem Haushalt leben, v.a. durch zeitnahe Nachschreibetermine und eine flexible Wahlmöglichkeit zwischen Präsenzprüfungen und dem Hochrechnen der bisherigen Noten.

  • Die grundsätzliche Ermöglichung von Ersatz-, bzw. Nachholterminen, wenn die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen oder einer erzwungenen Quarantäne nicht angetreten werden kann.

  • Ein Nachteilsausgleich für Studierende des Lehramts an Förderschulen, die für das Probegutachten auf Präsenz an einer Schule angewiesen sind.

  • Wahrung hygienischer Standards bei der Durchführung von Prüfungen, insbesondere durch das Tragen von FFP2-Masken, Luftfilter/Lüften und Abstandsgeboten.


Abschließend möchten wir auf die Verantwortung des Landes Hessen gegenüber Absolvent:innen verweisen, die als zukünftige Lehrkräfte ausgebildet werden. Wir erwarten vom Land flexible und bedarfsgerechte Lösungen, die der aktuellen Not- und Aufnahmesituation gerecht werden und die individuellen Belastungen der Betroffenen erst nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen

L-Netz Lehramtsfachschaft an der Goethe-Universität Frankfurt

LEFA – Die Lehramtsfachschaft an der Universität Kassel

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Philipps-Universität Marburg

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Goethe-Universität Frankfurt

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Justus-Liebig-Universität Gießen

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Technischen Universität Darmstadt

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