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AutorenbildRat des L-Netz

Lehramtsstudierende vermissen Nachteilsausgleich und Transparenz zum Ablauf der Abschlussprüfung

Mit den Ersten Staatsprüfungen für Lehramtsstudierende an der Frankfurter Goethe-Universität stehen in den kommenden Wochen Abschlussprüfungen für zahlreiche Absolvent:innen inmitten der Corona-Pandemie an.


Die Einschränkungen durch Covid-19 und die besonderen Anforderungen und Anpassungen im alltäglichen Leben treffen die Examenskandidat:innen dabei besonders. Die Vorbereitung auf die Prüfungen musste zu großem Teil mit geschlossenen Bibliotheken geleistet werden, wodurch vielen Studierenden der Zugang zu wichtiger Literatur erschwert wurde und ein universitärer Lernort nicht zur Verfügung stand.


Dass die Prüfungen trotz der weiter bestehenden Einschränkungen überhaupt stattfinden, ist dennoch gut und wichtig – denn einerseits haben die Studierenden den Zeitpunkt ihres Examens schon lange im Voraus geplant; andererseits braucht das Land Hessen dringend die an der Universität fertig ausgebildeten Lehrkräfte für den Schulbetrieb.


Gerade deshalb bereitet es vielen Studierenden Sorge, dass zum Einen wenig darüber bekannt ist, wie genau und mit welchem Hygienekonzept die Prüfungen ablaufen sollen; und dass außerdem bisher wenig Bereitschaft seitens der Hessischen Lehrkräfteakademie zu erkennen ist, Nachteilsausgleiche für Studierende zu schaffen, die durch die Corona-Situation besonders eingeschränkt sind.


Obwohl die Prüfungen bereits in zwei Wochen beginnen, wurde noch kein Hygienekonzept mit konkreten Durchführungsregelungen kommuniziert. Bekannt ist nur, dass in großen Räumen – aber auch in großen Gruppen geschrieben werden soll. Dabei wünschen sich die betroffenen Studierenden Klarheit über die Abläufe; auch um einschätzen zu können, ob und mit welchen weiteren Einschränkungen oder Vorkehrungen bei diesen wichtigen Abschlussprüfungen zu rechnen ist. Für eine mehrstündige Abschlussprüfung, mit einer so großen Bedeutung für die Betroffenen, liegt es im Interesse aller Beteiligten; transparente, sichere und angemessene Durchführungsregelungen zu haben. So muss sowohl ein prüfungsgerechter Rahmen für die Konzentration der Prüflinge, als auch für ihr persönliches Sicherheitsgefühl geschaffen werden.


Gerade Studierende, die Risikopatient:innen sind oder mit solchen zusammenleben, wünschen sich flexiblere und bedarfsgerechte Lösungen – wie zum Beispiel eine räumliche Ausweichmöglichkeit mit weniger beteiligten Prüfungspersonen – gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Räume in der Goethe-Universität derzeit leer stehen.


Hoch problematisch ist aber vor allem, dass es scheinbar keine Möglichkeit gibt, das Examen in diesem Durchlauf abzulegen, wenn der Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann. Sei es durch eine persönliche Covid-19-Erkrankung, eine erzwungene häusliche Quarantäne oder durch ein zu hohes eigenes Risiko durch Vorerkrankungen oder Risikopatient:innen im eigenen Haushalt. Wird eine Prüfung verpasst, kann sie erst im Frühjahr 2021 nachgeholt werden.


Die Lehramtsfachschaft L-Netz fordert daher die Möglichkeit von Nachschreibterminen während des aktuellen Prüfungsdurchlaufs. Inmitten einer Pandemie muss es möglich sein, betroffenen Personen sowohl Schutz als auch eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Auch darf es nicht sein, dass beispielsweise explizit Betroffenen der Corona-Pandemie ein Nachteil bei ihren Abschlussprüfungen entsteht. Die Fachschaft erhofft sich stattdessen ausdrückliche Solidarität, die sich durch Ausweich- oder Nachschreibtermine im ohnehin langen Prüfungszeitraum äußern könnte und auch durch zusätzliche Räume für Risikopatient:innen. Die Möglichkeit dafür wäre durch die Länge des Prüfungszeitraums sowie die zur Verfügung stehenden Räume in der Universität definitiv gegeben.


Eine größere Flexibilität fordert das L-Netz außerdem für Absolvent:innen des Lehramts an Förderschulen, die für ihre Diagnostische Hausarbeit auf Präsenzmöglichkeiten in Schulen angewiesen sind, die jedoch auch mit Beginn des neuen Schuljahres nicht garantiert werden kann. Im Frühjahr wurde hier ein Nachteilsausgleich geschaffen – für die jetzt ebenso Betroffenen ist davon aber keine Rede mehr. Das Land stehe in der Verantwortung, den Absolvent:innen weiterhin flexible Lösungen in dieser beispiellosen Situation anzubieten, erklärt die Lehramtsfachschaft abschließend.

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